Gut 25 Prozent weniger Pfarrer als heute

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Corinna Hektor als Vorsitzende der Pfarrervereines Stefan Reimers bei seinem Vortrag im Rothenburger Wildbad. Foto: Borée
Corinna Hektor als Vorsitzende der Pfarrervereines Stefan Reimers bei seinem Vortrag im Rothenburger Wildbad. Foto: Borée

Oberkirchenrat Reimers: Erste Überlegungen zur Landesstellenplanung der Zukunft

Es sind „erste Überlegungen“, das war Stefan Reimers wichtig. Dennoch stellte der Personalreferent im Landeskirchenamt im Rothenburger Wildbad Gedanken seiner Abteilung vor. Die Mitgliederversammlung des Pfarrer- und Pfarrerinnenvereins in in Bayern sowie die Vertrauenspfarrpersonen lauschten ihm interessiert. Unter dieser Voraussetzung, dass es sich ausdrücklich um Planungen mit offenem Ausgang handele, können sie gerne die Überlegungen in ihre Dekanate tragen. Sie ließen sich auch unter dieser Voraussetzung veröffentlichen, erklärte Reimers  auf Nachfrage des Sonntagsblattes.

Schon die ersten Zahlen sorgten für Aufmerken: 25 Prozent weniger evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer soll es in zehn Jahren bayernweit geben – ausgehend vom Personalstand im Juli 2024. Von 2019 an gerechnet sind es gar gut 35 Prozent. Es könnten auch mehr sein: Ob das mit Blick auf die Finanzen, Mitgliederentwicklung und Entwicklung der Personaldecke ausreichen wird, müsse laufend überprüft werden.

Bis 2033/34 sollen diese Planungen umgesetzt werden. Die Dekanate können ihre Planungen entsprechend, aber flexibel einreichen. Auch ansonsten soll der Planungszeitraum nach den Überlegungen des Leiters der Personalabteilung im Landeskirchenamt von fünf auf acht Jahre ausgeweitet werden.  Gleichzeitig sollen „die Koordinaten für die konkrete Ermittlung von Zahlen pro Dekanatsbezirk“ so einfach wie möglich gehalten werden.

In zehn Jahren wird es sowieso weniger Seelsorgende geben –  viele sind bis dahin pensioniert. Und es gibt immer weniger Theologiestudierende. Gleichzeitig soll das Turbo­studium für spätberufene Pfarrverweser ausgeweitet sein. Die Zahlen sollten „zur Steuerung der ohnehin notwendigen Prozesse“ dienen, so der Oberkirchenrat. 

Welches Dekanat erhält wie viele Pfarrstellen? Wie viele bekommt der landesweite Dienst? Dies und viele weitere konkrete Konsequenzen aus den Zahlen seien „noch intensiv zu beraten“. Welche Referentenstellen im Landeskirchenamt sind theologisch zu besetzen? Bei einer aktuellen Stellenbesetzung in seiner Abteilung zur Personalentwicklung hätte es eine 50-50-Lösung zwischen einer Personalentwicklerin und einer Theologin gegeben.

Welche Pfarrperson macht überhaupt noch Gemeindearbeit und wer ist im Religionsunterricht eingesetzt, durch den immerhin noch rund 300.000 Schülerinnen und Schüler erreicht werden könnten? Wie geschieht die Verknüpfung mit der Kirchengemeinde? So sähen weitere Denkhorizonte aus.

Berufsgruppenübergreifende Einsätze in Gemeinden hingegen seien ein „großer Erfolg“, auch wenn konkrete Umsetzungsdetails wie die Besoldung, die Dienstordnung oder Details der Ausschreibung immer noch „schwierig“ seien. Grundsätzlich gilt dazu: Jede Stelle ist gemäß ihrer inhaltlichen Konzeption für die entsprechende Berufsgruppen auszuschreiben und entsprechend zu  besolden. „Übergreifende Einsätze müssen dann nicht mehr organisiert bzw. erklärt werden, und trotzdem wird die Passung von Stelle und Person wesentlich verbessert.“ Also: Eine Pfarrstelle muss nicht mehr unbedingt von Volltheologen besetzt sein. Aber Religionspädagogen oder Diakoninnen würden gemäß ihres Ausbildungsprofils besoldet.

Neues zur Residenzpflicht

Die Residenzpflicht soll gleichzeitig „neu verfasst und von einer lokalen zu einer regionalen“ Vorgabe verändert werden. Gemeindepfarrstellen „können auch ohne jede Residenzpflicht ausgeschrieben werden“. Dann könnte es möglich sein, sowohl eine „Auswahl von Stellen“ mit und ohne Dienstwohnung bereit zu stellen, „um verschiedenen Lebensentwürfen gerecht zu werden“. Weitere Beratungen zu diesem Thema zwischen den Abteilungen E (Personal) und F (Gemeinden und Kirchensteuern unter der Leitung von Oberkirchenrat Florian Baier) laufen laut Reimers zu diesem Thema. Auch bei einem Stellenwechsel „innerhalb weniger Kilometer“ sei kein Umzug mehr nötig. Regionale Einheiten könnten ihr gemeinsames Kontingent von Dienstwohnungen eher großflächiger verwalten. 

Gleichzeitig ist es dem Oberkirchenrat wichtig berufsgruppenübergreifend Stellen in der Regel auf zehn Jahre zu vergeben, wobei eine Verlängerung „im gegenseitigen Einvernehmen“ durchaus möglich sei. Andererseits habe die Landeskirche „ein Interesse daran, dass Mitarbeitende in 40 Jahren Dienst mindestens zwei bis drei Stellen wahrnehmen“ und begrüßt daher spätestens einen Wechsel nach 15 Jahren, auch wenn regionale Berücksichtigungen möglich sind. Hinzu kommt: „Ausnahmeregelungen und berufsgruppenspezifische Perspektiven müssen in kommende Beratungen einfließen.“ Kirchenmusizierende hätten da bereits „andere Spezifika geltend gemacht“.

Mehr Flexibilität gefordert

Die so genannten „Sonderlisten“, „35er Listen“ sowie Zuweiserlisten bei den Diakoninnen und Diakonen „werden überprüft und ihre jeweiligen Bedingungen den verschiedenen damit verbundenen Interessen angepasst“. Reimers denkt darüber nach, eine „feste Liste von acht bis zehn Stellen“ einzurichten „für Personen mit ständig wechselnden besonderen Einsätzen – mit Blick auf hohe Flexibilität bei Notfällen, Konflikten oder besonders herausfordenden Prozessen“, etwa Verfahren für Nichtgedeihlichkeit. Gerade bei solchen Streitfällen sollen Personen aus anderen Regionen im Idealfall für drei bis sechs Monate eingesetzt sein, um für eine „Beruhigung“ des Konflikts zu sorgen. Reimers habe bereits „positive Rückmeldungen“ von Personen erhalten, die für solche Aufgaben bereitstünden.

So sind für ihn alle Perspektiven der Landesstellenplanung im Zusammenspiel mit den Prozessen zu Kirchenkreisen (wobei sich Reimers über die emotionalen Diskussionen zur Zusammenlegung der Kirchenkreise Schwaben und Oberbayern „überrascht“ zeigte), der Dekanatsentwicklung sowie weiterer Veränderungen neu zu entwickeln.

Weiter Diskussionsbedarf

Natürlich stießen seine ersten Überlegungen auf großen Diskussionsbedarf unter den anwesenden Pfarrerinnen und Pfarrern. Stefan Reimers bedauerte nach entsprechender Kritik, wenn der eine oder andere Vorschlag „zu zentralistisch ankommt“. Er sähe eher die Dekanate als Entscheidungsebenen. Erste Versuche gäbe es etwa in Fürth, „um Verwaltungsaufgaben aus dem Aufgabenbereich der Pfarrpersonen herauszunehmen“. Die Pfarrpersonen sollten in Gemeinden künftig eher „Impulse und Leitlinien geben“, liturgisch und spirituell Impulse setzen und Seelsorge als besondere Aufgaben ihres Berufsstandes ansehen. Das sei aber kein geschlossenes Aufgabenfeld für sie. 

Grundsätzlich gilt, dass der „Veränderungsprozess noch lang andauernd“ und sicher immer wieder herausfordernd sei. Abschließend versprach der Oberkirchenrat, Anregungen der Pfarrerschaft, die mehrfach genannt waren, für weitere Überlegungen mit nach München zu nehmen.