Andacht: Nicht nur Engel beherbergen

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Andacht im Evangelischen Sonntagsblatt aus Bayern

Bleibt fest in der brüderlichen Liebe. Gastfrei zu sein vergesst nicht; denn dadurch haben einige ohne ihr Wissen Engel beherbergt. Denkt an die Gefangenen, als wärt ihr Mitgefangene, und an die Misshandelten, weil auch ihr noch im Leibe lebt.

Hebräer 13, 1–3

Beileibe nicht alle Gäste sind Engel. Da gibt es welche, die legen ihr Hotelzimmer auseinander oder lassen zumindest Bademantel und Handtücher mitgehen. Nicht jeder Gast weiß, was sich gehört. Davon können Wirte ein Lied singen. Manchmal muss sogar ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Gastfreundschaft ist ein uraltes Prinzip. Kaum eine Kultur ohne dieses Prinzip. Gastfreundschaft sichert das Überleben in einer unsicheren Welt und gilt in erster Linie dem schutzlosen Fremden, der auf Hilfe angewiesen ist. Echte Gastfreundschaft lässt man sich nicht bezahlen, sondern ist gratis. Damit sind Hotels eigentlich keine richtigen „Gästehäuser“. Hotelzimmer kosten Geld. Hotellerie und Gastronomie leben davon. Besonders jetzt in Corona-Zeiten ist das kompliziert geworden. Hotels müssen nicht jeden Gast aufnehmen. Sie können auch abweisen.

Abweisen steht Christen nicht gut an, meint der Hebräerbrief. Er mahnt zur bedingungslosen Gastfreundschaft. Weil nach christlichem Verständnis alle Menschen Schwestern und Brüder sind, kann es eigentlich auch keine Ausnahmen geben.

Eigentlich. Denn uns fallen schon Ausnahmen ein: Wenn zum Beispiel Konfirmanden im Gottesdienst ihre Köpfe zusammenstecken und auf ihren Handys rumspielen, ernten sie schon mal böse Blicke. Oder wenn sich jemand in die „falsche“ Kirchenbank verirrt oder jemand „falsch“ singt. Aber Konfirmanden und Falschsänger sind keine Gäste, sondern in der Regel Gemeindeglieder, auch wenn sie vielleicht erst seit kurzem den Gottesdienst besuchen oder eher sporadisch auftauchen.

Für viele scheinen auch Migranten und Geflüchtete eine Ausnahme zu sein, wo die Gastfreundschaft schnell aufhört, vor allem wenn sich diese nicht an Gesetz und Ordnung halten. Dann wird der Ruf nach Konsequenzen und Abschiebung laut.

Kann man also seinen Gaststatus verlieren und sein Schutzrecht verwirken? Eine schwierige Frage. Die Heilige Schrift gibt uns die Antwort, dass wir letztendlich alle „Fremdlinge und Gäste“ sind (1. Chronik 29, 15), dass jeder von uns schutzbedürftig ist (Hebräer 11) und dass uns Gott Gastrecht gewährt und uns sogar zu Mitbürgern macht und zu seinen Hausgenossen (Epheser 2, 19). Und da steht nichts von Einlasskontrollen an der Rezeption oder irgendwelchen Zulassungsvoraussetzungen.

Und dann kann es tatsächlich passieren, dass man Engeln begegnet unter diesen Gästen und Fremdlingen und auch nicht ganz unwahrscheinlich dem Herrn selbst. Denn in seiner großen Rede vom Weltgericht sagt Jesus: „Ich bin ein Fremder gewesen, und ihr habt mich auf-genommen.“ Und auf die Frage: „Herr, wann haben wir dich als Fremden gesehen und haben dich aufgenommen? Wann haben wir dich krank oder im Gefängnis gesehen und sind zu dir gekommen?“ antwortet er: „Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan.“ (Matthäus 25, 40)

Dekan Uwe Rasp,

Uffenheim

Gebet: Herr, sieh mich gnädig an und mach mich zum Werkzeug deiner Liebe. Amen.

Lied: 412: So jemand spricht