Vor hundert Jahren begannen in Deutschland die Muttertagsfeiern
„Ehre Deine Mutter!“ Während vor hundert Jahren Ruhrkampf und Hyperinflation tobten, warben deutsche Blumenhändler und Pralinenhersteller exakt damals und in den folgenden Jahren auf diese Weise. Der Sonntag, 13. Mai 1923, stand ausgerechnet im Zeichen des ersten übergreifenden deutschen Muttertages – wenn er auch noch nicht so offiziell im Kalender stand. So Julia Paulus in ihrem Essay „Von idealisierten Müttern und ‚seelenlosen Weibern‘“ in dem historischen Sammelband „Krise! Wie 1923 die Welt erschütterte“ .
Irgendwie mussten die Blumen und Süßwarenhändler damals die Menschen doch dazu bringen, inmitten einer der größten Krisen des Jahrhunderts auch noch ihre Geschäfte zu betreten! Eine geniale Werbeidee? Das wäre nach hundert Jahren außerhalb einschlägiger Ausbildungsgänge der Werbeindustrie nicht weiter erwähnenswert – wenn dies alles gewesen wäre.
Der geniale Gedankenblitz entstand auch nicht in Deutschland, sondern stammte aus den USA. Als die Erfinderin gilt die Methodistin Anna Marie Jarvis. Sie beging am 12. Mai 1907 in Grafton (West Virginia, USA) eine Erinnerungsfeier am Sonntag nach dem zweiten Todestag ihrer Mutter, ein so genanntes „Memorial Mothers Day Meeting“. Schon damals muss sich mindestens ein Florist gefreut haben, denn sie soll 500 weiße Nelken an andere Mütter verteilt haben.
Bald zog Jarvis die Erinnerungsfeiern professionell auf und brachte 1914 den US-Präsidenten Woodrow Wilson dazu, zum Muttertag offiziell Flagge zu zeigen – in vollem Fahnenschmuck zu Ehren der Mütter. Als ihr jedoch das Treiben schließlich zu kommerziell wurde, bereute sie angeblich ihr Engagement bitterlich und kämpfte nun erfolglos für die Abschaffung des Tages.
Nach dem Ersten Weltkrieg war die Idee schon längst über den Atlantik geschwappt. Und nach ihrer ersten Werbekampagne nahmen auch bald deutsche Floristen und Pralinenhersteller wahr, dass Kirche und Schule mit ins Muttertags-Boot gehörten, damit die Idee richtig Fahrt gewinnen konnte.
Ab 1926 gab es dazu eine „Arbeitsgemeinschaft für Volksgesundung“, die den Muttertag intensiv ins Bewusstsein der Deutschen bringen wollte. Das klingt schon ziemlich völkisch. Pünktlich 1933 feierten die Nazis dies offiziell zu Ehren der möglichst kinderreichen und somit heldischen deutschen Mutter.
Berufung der Frauen
Ein Rückschritt? Doch auch der Muttertag in der Weimarer Republik war nicht wirklich emanzipatorisch, so nun wieder Julia Paulus. Zwar gab es seit 1919 das aktive und passive Wahlrecht für Frauen. Tatsächlich wählten da sogar mehr Frauen als Männer – da letztere die meisten Opfer des Ersten Weltkriegs stellten. Doch waren dann nur 37 von 423 Abgeordneten weiblich (plus vier Nachrückerinnen in den kommenden Monaten). Das lässt sich auch nicht unbedingt damit erklären, dass die Parteien so schnell keine Frauen fanden, die sich aufstellen ließen. In der zweiten Wahlperiode waren es dann nur noch 29.
Sie galten als Repräsentantinnen des schwachen Geschlechts, nicht als Vertreterinnen ihrer Partei oder Interessensgruppe. Mehr noch, gerade im Muttertagsjahr 1923 bescheinigte ihnen eine konservative Zeitung, dass sie „wenig Neigung“ für die Politik besäßen. Ein Artikel bescheinigte ihnen gleichzeitig Gefühlsduselei und „Seelenlosigkeit“.
Zumindest fielen erst einmal 1919 Beschränkungen für die Erwerbstätigkeit der Frauen – so denn ihr Ehemann nichts dagegen hatte. (Das galt noch bis 1977. Und bis 1958 konnte der Ehemann ihren Vertrag ohne ihre Zustimmung kündigen.) Nun war auch meist die so genannte „Zölibatsklausel“ aufgehoben, womit verbeamtete Frauen nach der Hochzeit gekündigt werden konnte. „Nur“ für Lehrerinnen galt dies noch bis mindestens 1951.
Die Praxis sah vielfach schlechter aus: Der Frauenschutz bei der Erwerbstätigkeit, wurde gleich nach Kriegsende im November 1918 wieder eingeführt. Vor allem verheiratete Frauen hatten ihre Arbeitsplätze „freizumachen“, ja sie erhielten dann noch nicht einmal „Erwerbslosenunterstützung“ – schließlich kehrten doch die Männer aus dem Krieg heim! Frauen waren ja versorgt. „Doppelverdienertum“ galt geradezu als parasitäres Verhalten.
Im Krisen- und Muttertagsjahr 1923 erblickte dann eine neue „Personalabbauverordnung“ für Frauen das Licht der Welt. Sie galt ausdrücklich auch für ledige Frauen. Zumindest ihre Ruhegehaltsansprüche aus der Erwerbstätigkeit blieben bestehen, nicht jedoch die daraus entstandenen Sozialrechte – so Paulus.
Frauen von der Erwerbsarbeit zurückgedrängt
Zwar durften nicht alle Frauen dies „nationale Opfer“ bringen, viele wurden noch benötigt, aber allein das Gesetz schuf Unsicherheit. Bis 1925 waren 14 Prozent aller Reichsbeamtinnen und 45 Prozent aller Angestellten in staatlichen Diensten davon betroffen – obwohl es nur geringe Einsparungen brachte.
Es blieben viele Frauen auf dem Arbeitsmarkt. „Die Kampagnen waren aber gewiss ein wirksames Mittel, um sowohl verheiratete wie ledige Frauen jeglicher Branchen weiterhin vor allem auf besonders schlecht bezahlte und niedrig qualifizierte Arbeitsplätze zu verbannen, um sie falls nötig, als ‚stille Reserve‘ – in zumeist als ‚Krisenzeiten‘ titulierten Ausnahmesituationen – wieder zu mobilisieren“, fasst Paulus zusammen. Denn die Frau gehöre „ihrem Wesen nach in die Familie“. Nur in der kurzen Phase zwischen Schulabschluss und der dann natürlich zu erfolgenden Heirat hatte sie halbwegs Recht auf eine Erwerbstätigkeit – doch wie sollte sich da eine intensivere Ausbildung lohnen?
Julia Paulus sieht nicht wirklich einen Zufall darin, dass gleichzeitig der Muttertag nach Deutschland kam. War nicht die patriarchale Familie eine der letzten Stabilitätsfaktoren der „Schöpfungsordnung“, die individualistische Frauen bedrohten? Und dies, zumal 1923 Gesetze auf den Weg gebracht wurden, die Prostitution nicht mehr als Straftat sahen. Es stand die Straffreiheit von Abtreibung zur Diskussion.
Die Rückkehr zu der angeblich stabilen früheren Ordnung schien da vielfach mehr Sicherheit zu schaffen, schließt Julia Paulus. Doch sei die „Retraditionalisierung“ keine Reaktion auf die Krise gewesen, jedoch von interessierten Kreisen entsprechend genutzt worden.
Allein schon aus Gründen der Gleichberechtigung musste es nun auch einen Vatertag geben – bekanntlich zu Himmelfahrt. Er folgte 1934. Auch kalendarisch folgt er immer, wenn Ostern im April liegt, dem Muttertag, sonst kann er auch mal früher liegen.
Nicolai Hannig, Detlev Mares (Hg.): Krise! Wie 1923 die Welt erschütterte. wbg Academic 2022, ISBN 978-3-534-27530-4, auch E-Book, 240 S., 40 Euro.