Das wurde in Amberg beschlossen

443
Die 108 Synodalen der bayerischen Landeskirche fassten auf der Herbstsynode in Amberg weitreichende Beschlüsse. Foto: elkb
Die 108 Synodalen der bayerischen Landeskirche fassten auf der Herbstsynode in Amberg weitreichende Beschlüsse. Foto: ELKB

Beschlüsse der Synode: Kürzere Bischofsamtszeit, mehr Klimaschutz, weniger Dekanate

Amtszeiten, Strukturen, Finanzen – und das Megathema Klimaschutz: Die bayerische Landessynode, das Kirchenparlament der 2,2 Millionen Evangelischen im Freistaat, hat während seiner Tagung viel diskutiert und beschlossen. Ein Überblick.

Amberg. Im Zentrum der Herbsttagung der bayerischen Landessynode in Amberg stand der kirchliche Haushalt für das kommende Jahr – doch die mehr als hundert evangelischen Kirchenparlamentarier haben an diesen vier Tagen noch einiges mehr beraten und beschlossen.

Bischofsamtszeit

Bislang dauerte die Amtszeit der Landesbischöfe zwölf Jahre – außer, sie wären vor Erreichen des Amtszeit-Endes in den Ruhestand getreten. Künftig wird eine bayerische Landesbischöfin oder ein bayerischer Landesbischof nur noch zehn Jahre im Amt sein. Damit wird die Bischofsamtszeit den Amtszeiten der übrigen Oberkirchenrätinnen und Oberkirchenräten im Landeskirchenrat angepasst. Zur Debatte standen auch viel weitreichendere Änderungen – diese fanden in der Synode allerdings keine Mehrheit. So gab es den Vorschlag, die Bischofsamtszeit unter Umständen auf fast 15 Jahre verlängern zu können – immer dann, wenn die reguläre zehnjährige Amtszeit „bis zu fünf Jahre“ vor dem gesetzlichen Renteneintritt geendet hätte. Die Synode hätte im Einzelfall zustimmen müssen.

Änderung bei Dekanaten

Die Zahl der Evangelischen in Bayern sinkt verschiedenen Prognosen zufolge von derzeit noch rund 2,2 Millionen auf rund 1,7 Millionen im Jahr 2032. Dieser Rückgang macht auch Veränderungen bei der Verwaltungsstruktur der Kirche notwendig. So soll die Zahl der derzeit sechs Kirchenkreise auf fünf oder sogar vier in Zukunft gesenkt werden. Zudem wird die Zahl der Dekanate von derzeit 66 in Bayern um ein Drittel auf dann 44 reduziert – dafür soll es in jedem Dekanat künftig eine volle Stelle für Dekansaufgaben geben. Gerade in kleineren Dekanaten gibt es dafür bislang nur recht geringe Stellenanteile. Mit ersten Veränderungen soll schon im kommenden Jahr begonnen werden. Auch die Zahl der Mitglieder der Landessynode – momentan sind es 108 – soll auf den Prüfstand.

Landeskirchlicher Haushalt

Der Haushaltsentwurf des landeskirchlichen Finanzchefs, Oberkirchenrat Patrick de La Lanne, wurde von der Landessynode mit großer Mehrheit abgesegnet. Demnach plant die Landeskirche mit 979,7 Millionen Euro Einnahmen, rund 82 Prozent davon – nämlich 805,6 Millionen Euro – stammen aus der Kirchensteuer. Den Einnahmen stehen 948 Millionen Euro an Ausgaben gegenüber, es soll ein Plus von 31,7 Millionen Euro übrigbleiben. Auch in diesem Jahr rechnet die Landeskirche mit einem Plus von 35,1 Millionen Euro – vergangenes Jahr betrug der Überschuss 98,9 Millionen Euro. Trotz dieser Zahlen bleibt es beim Sparkurs. Denn zum einen rechnet die Kirche mit stark sinkenden Einnahmen in Zukunft, zum anderen soll so das derzeit noch millionenschwere bilanzielle Defizit gesenkt werden.

Die Synode befasste sich mit dem Thema Abendmahl für Kinder: Vielerorts sind Kinder bereits heute zum Abendmahl in evangelischen Kirchengemeinden zugelassen, allerdings nicht überall. Die Landessynode habe „intensiv nach potenziellen biblischen, theologischen, historischen Argumenten gesucht, die einen Ausschluss der Kinder vom Abendmahl“ begründen oder nahelegen könnten. Man habe jedoch „keine gefunden“. Im Gegenteil bedauere man, dass Kindern in den Gemeinden „über lange Zeit die Teilnahme am Abendmahl verweigert wurde“ und mancherorts immer noch wird. Die Synode hat deshalb den Landeskirchenrat aufgefordert, ein Anwendungsgesetz zu den Leitlinien kirchlichen Lebens zu verfassen, das die uneingeschränkte Zulassung von Kindern zum Abendmahl beinhaltet. 

Klimaschutzgesetz

Erst vor wenigen Wochen hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) eine Klimaschutzrichtlinie erlassen – die bayerische evangelische Landeskirche will nun ebenfalls ein eigenes, an jener Richtlinie orientiertes Klimaschutzgesetz erlassen. Der zentrale Bestandteil dieses Klimaschutzgesetzes ist die Absenkung der landeskirchlichen Treibhausgasemissionen bis 2035 auf zehn
Prozent des Werts vom 1. Januar 2023. Bis Ende 2045 soll sogar eine völlige Klimaneutralität erreicht werden. Dies soll unter anderem dadurch erreicht werden, dass nur noch Erhaltungs-, Sanierungs- und Baumaßnahmen mit Fördermitteln bedacht werden, sofern sie geeignet sind, die Klimaschutzziele zu erreichen. Bis 2030 sollen bis zu 100 Millionen Euro in Klimaschutzprojekte und -aufgaben investiert werden, hieß es.

Lösung für Stellenteiler

Jahrelang wurde immer wieder über dieses heikle Thema diskutiert, nun zieht die Landeskirche mit einem Beschluss der Landessynode einen Schlussstrich: „Zwangsstellenteiler“ sollen als Zeichen der Anerkennung auf Antrag im kommenden Jahr eine Einmalzahlung erhalten – 40.000 Euro pro Person im höheren Dienst und 30.000 Euro pro Person im gehobenen Dienst. 

Der Hintergrund: Von 1984 bis 2009 bekamen in der bayerischen Landeskirche Pfarrersehepaare, die ihren Dienst antraten, häufig zusammen nur eine ganze Stelle – auch wenn beide voll arbeiten wollten. In diesem Zeitraum gab es mehr Bewerber als verfügbare Stellen. Die Zwangsstellenteilung hat Auswirkungen auf die Höhe der Pensionen. Die Versorgungslücke soll mit insgesamt 24,5 Millionen Euro etwas geschlossen werden.

Mit dem Festhalten an der Stellenteilung für verheiratete Pfarrerehepaare verstieß die Landeskirche gegen geltentes übergeordnetes Recht. Damals seien auch viele Verletzungen geschehen. Oberkirchenrat Reimers erläuterte, es ginge letztlich um die Vertrauenswürdigkeit der Kirche. Die zur Stellenteilung gezwungenen Pfarrerinnen und Pfarrer hätten meistens wesentlich mehr als eine halbe Stelle gearbeitet, „einfach weil die Arbeit da war!“, so Reimers. Die Kirche stünde auch bei potentiellen Interessenten für den Pfarrberuf unter Beobachtung, wie sie mit ihren Pfarrerinnen und Pfarrern umgeht.