Dunklen Orten keine Chance geben!

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Regionalbischöfin Dr. Dorothea Greiner (links) mit den Teilnehmenden am Fachtag zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt in Bayreuth. Foto: Privat
Regionalbischöfin Dr. Dorothea Greiner (links) mit den Teilnehmenden am Fachtag zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt in Bayreuth. Foto: Privat

Fragebögen als Wegweiser, wie sich sexualisierter Gewalt präventiv begegnen lässt

Gibt es dunkle Treppenaufgänge im Gemeindehaus? Wer hat alles noch Schlüssel für die Sakristei, obwohl er oder sie schon längst keine Blumen mehr für den Altar bringt? Haben die Mitarbeitenden transparente und verbindliche Vereinbarungen für den grenzachtenden Umgang der Mitarbeitenden untereinander, die das Verhältnis für Nähe und Distanz regeln?

Plötzlich stehen solche Fragen und Dutzende weiterer im Raum. Sie stammen aus einem achtseitigen „Fragebogen zur Risiko- und Potentialanalyse der ELKB 2022“. Jede Kirchengemeinde und jede KITA im ganzen evangelischen Bayern soll dies in den nächsten drei Jahren angehen. Denn es ist Teil des Schutzkonzeptes zur Vorbeugung gegen sexualisierte Gewalt. 

Natürlich sind die Fragebögen sehr umfangreich, erklärt Martina Frohmader, die das Präventionsteam der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Bayern (ELKB) leitet. Doch sind sie dazu gedacht, dass jede Kirchengemeinde sie für die Bedürfnisse vor Ort zuschneiden kann. 

Ihr Team unterstützt Vertrauenspersonen vor Ort: Sie schulen und beraten sie bei der Erstellung eines örtlichen Schutzkonzeptes. Die Sozialpädagogin Amely Weiß und die Diakonin Judith Grosser etwa sind dazu in den Kirchenkreisen Ansbach-Würzburg und Bayreuth unterwegs. Nach ihrer Zählung haben sie bereits 85 Prozent der Dekanate erreicht. So schulten sie Vertrauenspersonen bei einem Fachtag in Bayreuth und wenige Tage später in Uffenheim.  

Der Bayreuther Fachtag

Gerade der Kirchenkreis Bayreuth ist bereits weit auf dem Weg zu individuellen Schutzkonzepten für jede Kirchengemeinde vorangeschritten. Dort in Oberfranken eröffnete Regionalbischöfin Dr. Dorothea Greiner selbst diesen Fachtag. Sie bedankte sich bei den teilnehmenden kirchlichen Mitarbeitenden, die diese Aufgabe ehrenamtlich oder hauptberuflich schultern. Voller Engagement seien sie Vorreiter für Prävention in ihren Kirchengemeinden. 

Die Prävention benannte Greiner als die Königsdisziplin bei dieser Herausforderung, um sie von vorneherein gänzlich zu vermeiden: „Sexualisierte Gewalt darf gar nicht erst geschehen!“, forderte sie. „In unserer Landeskirche haben wir Prävention darum zur Chefsache auf allen Ebenen gemacht. Zugleich braucht es fachlich versierte und sensibilisierte Personen in der ganzen Fläche, damit Missbrauch keine Chance hat. Wir machen es den Tätern schwer und schützen die uns anvertrauten Menschen.“ 

Die meisten der Anwesenden hatten bereits zuvor eine Basisschulung zu Prävention und Intervention absolviert. Nun gingen sie einen Schritt weiter. Denn sie wollten mehr darüber erfahren, wie sie für ihre Kirchengemeinde eine Risiko- und Potentialanalyse erstellen und das Schutzkonzept für die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort weiter entwickeln können. 

Wie genau lässt sich die Grundfassung mit all ihren Verhaltensregeln für Mitarbeitende, Beschwerdemöglichkeiten und möglichen Interventionsplänen auf die Situation vor Ort anpassen? Wo zum Beispiel keine KITA vor Ort ist, fällt dieser Bereich schon einmal weg. Andererseits kann es helfen, dass etwa eine Konfirmandengruppe vor Ort mit den Smartphones aufnimmt, wo sich die Jugendlichen wohlfühlen und wo eher nicht. Weitere Fachtage in Hof und Coburg sind geplant, um flächendeckend ein tragfähiges Schutznetz aufzuspannen. 

Doch besonders wichtig ist die Rolle der Vertrauenspersonen vor Ort. An sie können sich Betroffene vertraulich wenden. Sie sollen vor Ort mit ihren Telefonnummern allgemein bekannt sein. Was insgesamt bei einem Verdacht zu tun ist, soll wie in einem „Erste-Hilfe-Plan“ aushängen. Kinder und Jugendliche, die Opfer von Übergriffen wurden, müssen sich bis zu sieben Mal an Erwachsene wenden, bis sie gehört werden. Das berichtet Grosser. Auch jede Köchin in einem Landschulheim müsse wissen, was sie bei Übergriffen tun kann, wenn sich junge Menschen an sie wenden. 

„Oft reagieren Gemeindeleitende bei Vorwürfen gegen Mitarbeitende: Was, den kenne ich doch so gut? Wie kann das sein?“, erklären Grosser und Weiß. Solche Reaktionen sind verständlich, gehören aber hinterfragt und reflektiert. 

Weitere Anerkennung

Natürlich gibt es neben den Vertrauenspersonen vor Ort auch eine zentrale Meldestelle im Münchner Landeskirchenamt – für „Leitungsverantwortliche“, die dazu verpflichtet sind, einem Verdacht in ihrer Gemeinde weiter nachzugehen. Grundsätzlich kann sich jeder kirchliche Mitarbeitende bei einem Anfangsverdacht dort melden.

Und dort beim Landeskirchenamt gibt es auch eine zentrale Ansprechstelle für Betroffene. Denn manchmal ist es für sie einfacher, sich nicht bekannten Gesichtern vor Ort anvertrauen zu müssen. Sabine Böhlau und Maren Schubert übernehmen dort eine „Lotsenfunktion“ für sie. So vermitteln sie unter anderem eine unabhängige juristische Erstberatung oder Maßnahmen der therapeutischen Krisenintervention, wie Isabell Langkau erklärt. Sie leitet seit September die Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt in der ELKB – als Dach all dieser Teilbereiche. Ihr ist es bereits nach der kurzen Einarbeitungszeit wichtig, dass die Betroffenen möglichst gut Gehör finden. 

Die Arbeit des Präventionsteams, der Meldestelle und der Ansprechstelle ergänzt eine weisungsunabhängige Anerkennungskommission für finanzielle Leistungen. Diese sollen noch andauernde Folgen der erlittenen sexualisierten Gewalt zumindest mildern und die Anerkennung des Unrechts ausdrücken. 

Dies ist besonders Landesbischof Heinrich Bedford Strohm und Nikolaus Blum als Leiter des Landeskirchenamtes wichtig. Sie nahmen sich zusammen mit vielen Mitarbeitenden der Stabsstelle bereits einen ganzen Tag Zeit für Gespräche mit Betroffenen. Weitere Begegnungen finden immer wieder statt, etwa am 26. Januar 2023 oder auch als Videokonferenzen. Es gibt eine Beteiligung von Betroffenen an rechtlichen Fragen. Auch der „Fragebogen zur Risiko- und Potentialanalyse“ verarbeitet ihre Impulse. Oder es gibt eine Schreibwerkstatt, mit deren Hilfe sie ihre Erlebnisse aufarbeiten. Auch am Nürnberger Kirchentag wollen sie an die Öffentlichkeit gehen. Susanne Borée

Weitere Infos online: https://aktiv-gegen-missbrauch-elkb.de/ Eine Kontaktaufnahme ist zentral möglich über die E-Mail-Adressen ansprechstellesg@elkb.de oder Tel.: 089/5595-335, -342 oder -676. Zuständig für die Diakonie Bayern ist deren Meldestelle: Viola Gellings, Tel: 0911/9354-442, E-Mail: gellings@diakonie-bayern.de.