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Fünf Mark bar auf die Hand
"Hier, Frau Pfarrerin, das ist für den Kindergottesdienst", sagt Frau M. Der Kindergottesdienst liegt ihr am Herzen. Sie gibt, was sie kann und drückt der Seelsorgerin ein 5-Mark-Stück in die Hand. Damit gehört das Geld der Kirchengemeinde und befindet sich zunächst einmal in den Händen der Pfarrerin. Die wird es extra verwahren und nicht etwa im eigenen Geldbeutel mit ihrem privaten Geld vermischen. Denn so eine Vermischung von privaten und kirchengemeindlichen Mitteln ist verboten.
Später im Pfarramt landet die Münze nicht in irgendeinem beliebigen Winkel. Das Kirchenrecht schreibt für Bargeld eine Stahlkassette unter sicherem Verschluss vor, wenn möglich einen verschließbaren Kassenschrank. Der Geldbestand darin ist "möglichst niedrig" zu halten - schlechte Karten also für Langfinger, die bei Einbrüchen in Pfarrhäusern kaum Geld der Kirchengemeinde davontragen können.
Aus der Kassette aufs Konto
Die Pfarrerin verbucht die fünf Mark als Einnahme in der sogenannten Gabenkasse (näheres dazu auf Seite 6). Dabei vermerkt sie den Verwendungszweck, denn der Wille der Spenderin über die Verwendung des Geldes ist vepflichtend. Übrigens muss die Theologin diese Kasse nicht selbst führen - sie kann damit jemand Geeigneten aus der Gemeinde beauftragen; doch die Verantwortung trägt sie in jedem Fall weiter.
Gabenkasse - Finanzhaushalt
Vom Gabenkassenkonto soll der Betrag nach geltendem Recht möglichst umgehend auf ein anderes Bankkonto überwiesen werden, nämlich auf das Kirchengemeindekonto. Hier befindet sich Geld, das zum ordentlichen Haushalt der Kirchengemeinde gehört. Entsprechend der Überweisung werden die fünf Mark im Gabenbuch von der Pfarrerin oder dem Gabenkassenführer als Ausgabe gebucht.
Für das Einnehmen im Haushalt ist dann eine andere Person zuständig: der Kirchenpfleger oder die Kirchenpflegerin. Er oder sie wird vom Kirchenvorstand ernannt. Geprüft wird dieser Haushalt einmal jährlich von einer Aufsichtsbehörde, zum Beispiel der Landeskirchenstelle oder dem Rechnungsprüfungsamt.
Damit die fünf Mark im Geflecht vieler hundert Kontobewegungen und Einzelbeträge nicht verloren gehen, gliedert sich der Finanzhaushalt in sogenannte "Kostenstellen" (der Begriff stammt aus der Wirtschaft) beziehungsweise "Unterabschnitte" oder "Gliederungen" (diese Bezeichnungen sind in der Kirche üblich). Die Spende von Frau M. wird als Einnahme auf der Kostenstelle "Kindergottesdienst" verbucht. Wenn nun zum Beispiel Kerzen oder Liederbücher für den Kindergottesdienst eingekauft werden, dann wird die Rechnung aus diesem Haushaltsposten "Kindergottesdienst" bezahlt - damit haben die fünf Mark von Frau M. ihren Zweck erreicht.
Ein kürzerer Weg ist möglich
Der Weg über die Gabenkasse mag manchmal als Umweg erscheinen: Ausdrücklich besteht die Möglichkeit, Spenden gleich auf die entsprechende Kostenstelle des Finanzhaushaltes und das entsprechende Bankkonto einzuzahlen. Das bedeutet allerdings dann am Ende des Jahres Mehraufwand im Pfarramt: Die Pfarrerinnen und Pfarrer müsssen zum 31. Dezember jeden Jahres eine Gabenstatistik erstellen. Hier müssten sie dann alle Gaben zusammenschreiben, die in der Gabenkasse und direkt im Haushalt eingenommen wurden.
Klingelbeutel und Kollekte
Ähnlich wie die Einzelspenden werden auch die Beträge verbucht, die während des Gottesdienstes im Klingelbeutel oder in der Kollekte am Eingang der Kirche gesammelt werden. Der Klingelbeutel kommt in der Regel der eigenen Kirchengemeinde zu Gute. Das Geld wird meist direkt auf das Kirchengemeindekonto zur Deckung des Haushalts eingezahlt.
Die Kollekte am Eingang dient dagegen immer wieder unterschiedlichen Zwecken. Wofür das Geld bestimmt ist wird jeweils im Gottesdienst bekannt gegeben. Die Spenden werden aus den Opferstöcken werden in die Gabenkasse eingezahlt und von dort aus an die jeweiligen Empfänger weitergeleitet.
Frank Nie
Rechtsvorschriften für den Umgang mit Spenden
In der kirchlichen Rechtssammlung (RS) regeln mehrere Gesetze und Bestimmungen den Fluss des Geldes in einer Kirchengemeinde. Zu den wichtigsten gehören die "Richtlinien über die Verwaltung und Verwendung von Gottesdiensteinlagen und freiwilligen Gaben" (RS 416) aus dem Jahr 1994, die "Kirchengemeindeordnung" (RS 300) und die "Ausführungsbestimmungen zur Kirchengemeindeordnung und zur Dekanatsbezirksordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen", kurz ABestHKR (RS 350).
Einige kirchliche Vorschriften im Umgang mit Spenden hängen mit dem staatlichen Steuerrecht zusammen. Denn dort ist unter anderem vorgeschrieben, dass Körperschaften, die steuerbegünstigt sein wollen, die Spenden möglichst rasch dem entsprechenden Zweck zuführen müssen. In der Gemeindepraxis bedeutet das: Spenden dürfen nicht beliebig lange auf dem Konto der Gabenkasse "geparkt" werden, bis sie entweder für den Spendenzweck ausgegeben oder in den ordentlichen Haushalt eingebucht werden.
Psalm 23, 5-6
Beim Vorbereitungsteam herrscht Unsicherheit: Werden sich alle darauf einlassen können? Werden nicht einige die Stimmung zerstören?
Jetzt ist alles fertig, der Tisch gedeckt und mit Kerzen, Blumen und Kreuz geschmückt. Die Speisen stehen bereit. Die Tür geht auf, die Konfirmandinnen und Konfirmanden werden an der Tafel mit Kerzenschein und Musik empfangen. Sie lauschen gespannt, was nun kommen wird.
Sie finden Stift und Papier. Schweigend nehmen sie wahr, mit wem sie am Tisch sitzen. Sie entdecken sich selbst, ihre Nachbarn und Gott. Es wird gemalt, geschrieben, geschwiegen, gebetet, gesungen und gegessen. Sie tauchen ein in eine Stimmung, die ihnen fremd ist, die sie aber in großer Offenheit in sich aufnehmen und genießen. Sie spüren: Es wird ihnen Gutes getan. Trotz…, trotz…, trotz….
Sie erfahren, dass sie einen wichtigen Platz in der Gemeinschaft der Christen und im Herzen Gottes haben. Am Tisch Gottes ist Gemeinschaft entstanden, und das genießen die Konfirmanden. Und jedesmal ist das die schönste Erfahrung für mich auf der Konfirmandenfreizeit. Denn ich weiß: Im Alltag werden sie nur selten an einen gedeckten Tisch gebeten. In den Familien ist ein gemeinsames Essen meist nicht mehr üblich. An den Schultischen und Werkbänken, an den Wirtshaustischen und Theken, um die sie sich versammeln, wird von ihnen Geld, Leistung und Anpassung gefordert. Der gedeckte Tisch, an dem sie sich selbst spüren dürfen, an dem sie von der Liebe Gottes berührt werden, wird die Ausnahme bleiben. Um so wichtiger, dass sie dies im Rahmen der Kirche erfahren.
Ich habe selbst Gottesdienste erlebt, in denen ich mich an den reich gedeckten Tisch setzen durfte und von den kostbaren Gaben empfangen habe. Es sind Gottesdienste, in denen ich mit Menschen Abendmahl feiere, mit denen ich einen inneren Weg zurückgelegt habe. Oder auch Gottesdienste, in denen ich persönlich gesegnet oder gesalbt wurde. Es tut gut zu spüren, dass ich wahrgenommen und berührt werde, dass die guten Gaben Gottes für mich da sind. Da wird der Satz: "Du salbest mein Haupt mit Öl und schenkest mir voll ein…", plötzlich ganz lebendig, und ich ahne, wie sich der Psalmbeter gefühlt hat. Reich beschenkt, ernstgenommen, gewürdigt, ja emporgehoben zu königlichen Würden. Den Alltag der tiefen, dunklen Täler hat er für kurze Zeit hinter sich gelassen und Kraft getankt. Jetzt kann er weitergehen, nicht ohne Gott Dank zu sagen. Sein Dank ist, dass er im Hause des Herrn bleiben will sein Leben lang. Er möchte den gedeckten Tisch nicht mehr missen. Er bleibt ganz nah dran und weiß, woher ihm Gutes kommt. Ich wünsche mir, dass es für uns alle im Raum der Kirche die Möglichkeit gibt, den gedeckten Tisch Gottes zu genießen. Die Form des gedeckten Tisches im Haus Gottes mag verschieden sein. Gott hält aber für jeden seine guten Gaben bereit. Darauf vertraue ich.
Christine Wackerbarth
Wir beten:
Lied 225: Komm sag es allen weiter
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